... und dann war da noch die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Sofern Ihr keine originale DDR-ABE zu Eurer Schwalbe mehr vorzeigen könnt: Wendet Euch an das Kraftfahrtbundesamt, die stellen eine neue ABE aus, ohne diese ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr leider untersagt.